Schutzgebühr

Unsere Tierschutzgebühr wird im Falle einer Vermittlung an den Verein bezahlt.

Der Betrag wird bei jedem Tier individuell bestimmt, je nachdem wie alt das Tier ist, wie sein gesundheitlicher oder psychischer Zustand ist.

Für ältere oder kranke Tiere verlangen wir wesentlich weniger als für junge, gesunde und kastrierte Tiere. Diese Gebühr ist also bitte nicht als Kaufpreis zu verstehen, sondern als eine Spende an den Verein, der das Leben IHRES Tieres gerettet hat, hat sich um das Tier gekümmert, hat Entwurmungen, Impfungen, Kastration und Beförderung des Tieres nach Deutschland bezahlt. Die Summe, die wir für unsere Tiere verlangen, ist viel geringer, als die Investition, die im jedem Tier bereits steckt. Jeder Vereinsmitglied arbeitet für die Tiere ausschließlich ehrenamtlich. Also, mit dem Geld wird nicht unsere Arbeit bezahlt, sondern noch ein Tier gerettet.

Wir betrachten jede Tierschutzgebühr als eine Spende deshalb können wir Spendenbescheinigung für diesen Betrag für Ihre Steuererklärung ausstellen.

Wir versichern Ihnen, dass jeder Cent von der Schutzgebühr und Spenden ausnahmslos für tierärztliche Betreuung vor Ort in Rußland (Kastration, Impfungen, Entwurmungen) sowie sämtliche erforderlichen Maßnahmen für die Einreise nach Deutschland und Transportkosten verwendet werden. Außerdem zeigt die Bereitschaft, eine Tierschutzgebühr zu bezahlen, dass die neue Familie die Adoption ernst nimmt. Die Gebühr muss aufs Vereinskonto innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe des Tieres überwiesen werden. Ausnahmsweise kann die Gebühr auch in bar bezahlt werden, aber dann soll es im Tierschutzvertrag bei „Sonstigen Vereinbarungen“ vermerkt werden. Auf jeden Fall es ist uns am wichtigsten, dass unsere Tiere in guten Händen sind. Bei geringer Solvenz ist der Verein nach Absprache bereit Ratenzahlungen zu entsprechen.